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   LAG Berlin-Brandenburg, 20.04.2012 - 6 Sa 2556/11   

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LAG Berlin-Brandenburg, 20.04.2012 - 6 Sa 2556/11 (https://dejure.org/2012,6330)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.04.2012 - 6 Sa 2556/11 (https://dejure.org/2012,6330)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. April 2012 - 6 Sa 2556/11 (https://dejure.org/2012,6330)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    SGB V § 155 Abs. 4 S. 9 SGB V § 164 Abs. 3 S. 3 SGB V § 164 Abs. 4 S. 1 BGB § 626 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Beendigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses bei Schließung einer Betriebskrankenkasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Schließung einer Betriebskrankenkasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 24.08.2011 - 7 AZR 228/10

    Befristungsdauer in der Postdoc-Phase

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.04.2012 - 6 Sa 2556/11
    und 11./15.11.2011 haben die Parteien nicht zugleich die bisherige vertragliche Grundlage ihres Arbeitsverhältnisses aufgehoben, obwohl sie keinen entsprechenden Vorbehalt vereinbart haben (zu dessen typischer Bedeutung BAG, Urteil vom 24.08.2011 - 7 AZR 228/10 - NZA 2012, 385 R 50f.).
  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 909/94

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehrfachen Kündigungen - Beteiligung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.04.2012 - 6 Sa 2556/11
    Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung setzt denknotwendig voraus, dass dieses nicht spätestens zum selben Termin bereits anderweit beendet worden ist (vgl. BAG, Urteil vom 05.10.1995 - 2 AZR 909/04 - BAGE 81, 111 = AP ZPO § 519 Nr. 48 zu II 1 d. Gr.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2012 - 7 Sa 2558/11

    Unkündbarer Mitarbeiter einer geschlossenen Betriebskrankenkasse

    Anderenfalls hätte sich auch die Verweisung in § 155 Abs. 4 Satz 9 SGB V auf die Regelungen über eine Beendigung der Arbeitsverhältnisse in § 164 Abs. 4 Satz 1 SGB V erübrigt, weil diese mangels eines Vertragspartners ohnehin geendet hätten (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 20.04.2012 - 6 Sa 2557/11 und 6 Sa 2556/11).

    Die Voraussetzungen dieses gesetzlichen Beendigungstatbestandes liegen hier nicht vor, weil dem Kläger kein zumutbarer Arbeitsplatz angeboten wurde, den er abgelehnt hätte (zu dieser Voraussetzung für den gesetzlichen Beendigungstatbestand: LAG Berlin-Brandenburg vom 12.04.2012 - 5 Sa 2555/11; vom 12.04.2012 - 2 Sa 14/12 und vom 20.054.2012 - 6 Sa 2556/11 sowie 6 Sa 2557/11).

    Dazu haben die Kammern 2, 5 und 6 des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg in Parallelentscheidungen zusammengefasst bereits folgendes ausgeführt (vgl. Urteile vom 12.04.2012 - 2 Sa 14/12 und 5 Sa 2555/11; Urteile vom 20.04.2012 - 6 Sa 2556/11 und 6 Sa 2557/11):.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2012 - 7 Sa 257/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Durchführung des Unterbringungsverfahrens

    Anderenfalls hätte sich auch die Verweisung in § 155 Abs. 4 Satz 9 SGB V auf die Regelungen über eine Beendigung der Arbeitsverhältnisse in § 164 Abs. 4 Satz 1 SGB V erübrigt, weil diese mangels eines Vertragspartners ohnehin geendet hätten (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 20.04.2012 - 6 Sa 2557/11 und 6 Sa 2556/11).

    Die Voraussetzungen dieses gesetzlichen Beendigungstatbestandes liegen hier nicht vor, weil dem Kläger kein zumutbarer Arbeitsplatz angeboten wurde, den er abgelehnt hätte (zu dieser Voraussetzung für den gesetzlichen Beendigungstatbestand: LAG Berlin-Brandenburg vom 12.04.2012 - 5 Sa 2555/11; vom 12.04.2012 - 2 Sa 14/12 und vom 20.054.2012 - 6 Sa 2556/11 sowie 6 Sa 2557/11).

    Dazu haben die Kammern 2, 5 und 6 des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg in Parallelentscheidungen zusammengefasst bereits folgendes ausgeführt (vgl. Urteile vom 12.04.2012 - 2 Sa 14/12 und 5 Sa 2555/11; Urteile vom 20.04.2012 - 6 Sa 2556/11 und 6 Sa 2557/11):.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2012 - 7 Sa 2559/11

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines

    Anderenfalls hätte sich auch die Verweisung in § 155 Abs. 4 Satz 9 SGB V auf die Regelungen über eine Beendigung der Arbeitsverhältnisse in § 164 Abs. 4 Satz 1 SGB V erübrigt, weil diese mangels eines Vertragspartners ohnehin geendet hätten (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 20.04.2012 - 6 Sa 2557/11 und 6 Sa 2556/11).

    Dazu haben die Kammern 2, 5 und 6 des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg in Parallelentscheidungen zu ordentlich unkündbaren Arbeitnehmern sowie die Kammer 5 des Landesarbeitsgericht zu einer ordentlich kündbaren Arbeitnehmerin (vgl. Urteile vom 12.04.2012 - 2 Sa 14/12 und 5 Sa 2555/11 sowie 5 Sa 2554/11; Urteile vom 20.04.2012 - 6 Sa 2556/11 und 6 Sa 2557/11) bereits folgendes ausgeführt:.

  • LSG Hamburg, 28.06.2012 - L 1 KR 148/11

    Krankenversicherung - Schließung einer Krankenkasse - keine Klagebefugnis eines

    Die ersten veröffentlichten Berufungsentscheidungen bestätigen ungeachtet der in ihnen vertretenen unterschiedlichen Rechtsauffassungen die hier relevante Feststellung, dass die Arbeitsgerichtsbarkeit sich in der Sache den Rechtsschutzanliegen von Beschäftigten der geschlossenen City BKK angenommen hat (vgl. LArbG Berlin-Brandenburg 12.4.2012 - 5 Sa 2554/11, 5 Sa 2555/11 und 5 Sa 142/12, juris; LArbG Berlin-Brandenburg 20.4.2012 - 6 Sa 2556/11 und 6 Sa 2557/11, juris; LArbG Berlin-Brandenburg 11.5.2012 - 13 Sa 2486/11, juris; LArbG Baden-Württemberg 18.5.2012 - 7 Sa 13/12, juris; LArbG Baden-Württemberg 21.5.2012 - 1 Sa 2/12 und 1 Sa 3/112, juris).
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